Keine andere KI-basierte Technologie hat in den letzten Jahren – seit Einführung von ChatGPT im November 2022 – für so viel Aufmerksamkeit gesorgt wie generative KI (generative AI; GenAI), allen voran große Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs).
Das vorliegende Kapitel analysiert, wie GenAI in der vor kurzem verabschiedeten EU-Verordnung für künstliche Intelligenz (im Folgenden: KI-VO) reguliert wird.
Ein einleitender Teil beschäftigt sich zunächst mit dem Begriff und den Erscheinungsformen von GenAI (→ Rn. 4 ff.), ihren Chancen und Herausforderungen (→ Rn. 8 ff.) sowie damit, wie GenAI in EU-Rechtsakten außerhalb der KI-VO reguliert wird (→ Rn. 18 ff.). Die darauffolgenden Teile widmen sich sodann der KI-VO. Teil B klärt Grundfragen, die für das Verständnis der Verordnung wichtig sind (→ Rn. 68 ff.). Teil C skizziert den sachlichen, persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich der Verordnung (→ Rn. 93 ff.). Im Anschluss daran erfolgt in den Teilen D-G eine Analyse der unterschiedlichen Risikokategorien iSd KI-VO und Vorschriften, die für GenAI Anwendung finden können. Hierzu zählen die Vorschriften über verbotene KI-Systeme, Art. 5 KI-VO (→ Rn. 119 ff.), GPAI-Modelle, Art. 51 ff. KI-VO (→ Rn. 126 ff.), Hochrisiko-KI-Systeme, Art. 6 ff. KI-VO (→ Rn. 150 ff.) und Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme, Art. 50 KI-VO (→ Rn. 189 ff.). Teil H fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen (→ Rn. 197 ff.).